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"Internationale Streitbeilegung bei Domain-Namens-Streitigkeiten als Element der Institutionalisierung der internationalen Wirtschaftsordnung"

Autor(en):

Universität Göttingen, 28. Januar 2009
Seiten: 320
Auflage: 1 Aufl.
Band: 10
Sprache: DE
ISBN-10: 3867278326
ISBN-13: 9783867278324

Zugeordnete Fachbereiche:

Rechtswissenschaften

Kategorie:

Dissertation

Bezugsmöglichkeiten

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Kurzbeschreibung

Die Dissertation untersucht Grundfragen der internationalen Streitbeilegung am Beispiel von Domain-Namens-Streitigkeiten. Solche umfassen im Wesentlichen markenrechtliche, namensrechtliche, deliktsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Probleme. Die Beilegung von Streitigkeiten über rechtsmissbräuchliche Domain-Namens-Registrierungen greift auf ein besonderes Streitbeilegungsverfahren – die Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP) – zurück, das bei allen Domain-Namens-Registrierungen obligatorisch ist. Mit der UDRP werden sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Konflikte, insbesondere um markenrechtlich geschützte Bezeichnungen, einem unkomplizierten, preiswerten und schnellen Verfahren zugeführt.
Zunächst werden materielle und verfahrensrechtliche Fragen von Domain-Namens-Streitigkeiten im nationalen Recht dargestellt. Im Anschluss wird die „Rechtsprechung“ solcher im UDRP-Verfahren untersucht.
Eine detaillierte Betrachtung der Praxis der alternativen Streitbeilegungsinstrumente im internationalen Recht, d.h. der Schieds- und Schlichtungsverfahrensordnungen, die im Gegensatz zur UDRP freiwillig vereinbart, gibt umfassenden Einblick über die dort verankerten Verfahrensprinzipien. Diese werden der UDRP gegenübergestellt und in der Gesamtsicht Verfahrensmaßstäbe für das UDRP-Verfahren entwickelt. Es schließt sich die Diskussion um die Wahrnehmung von Infrastrukturaufgaben im Internet durch ICANN und um die Auffangverantwortung der Staaten an.
Die Arbeit schließt mit einer Gesamtzusammenfassung ab und kommt zu dem Ergebnis, dass das UDRP-Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung zuzuordnen ist, jedoch aufgrund der vereinfachten Form des Verfahrens, wie die vollständige elektronische Abwicklung und kurze, unflexible Fristen, aber auch das fehlende Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung des Panels nicht dem internationalen Verfahrensstandard der außergerichtlichen Streitbeilegung entspricht. Insgesamt wird das UDRP-Verfahren befürwortet, in einzelnen Punkten jedoch Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

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